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   BSG, 26.03.1980 - 2 RU 105/79   

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BSG, 26.03.1980 - 2 RU 105/79 (https://dejure.org/1980,3927)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1980 - 2 RU 105/79 (https://dejure.org/1980,3927)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1980 - 2 RU 105/79 (https://dejure.org/1980,3927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung der Pflicht des Trägers der Unfallversicherung zur Leistung von Ersatz trotz der Vorleistungspflicht der Krankenkasse im Falle einer hinzutretenden unfallunabhängigen Erkrankung im Anschluss an einen Arbeitsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 80/76

    Ersatzpflicht - Nicht unfallbedingte Erkrankung - Hinzutreten einer

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 105/79
    Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung der Klägerin durch Urteil vom 25. September 1979 zurückgewiesen und zur Begründung u.a. ausgeführt: Einigkeit bestehe zwischen den Beteiligten in rechtlicher Hinsicht insoweit, als eine zu einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit hinzutretende Arbeitsunfähigkeit nicht eine weitere Arbeitsunfähigkeit begründe, die etwa neben der bereits bestehenden selbständige rechtliche Folgen äußere (BSGE 17, 157; BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 80/76 = BSGE 44, 22).

    Neben dem Vorliegen eines Arbeitsunfalles ist jedoch allgemein Voraussetzung für den Ersatzanspruch nach § 1504 Abs. 1 RVO, dass der Träger der Krankenversicherung für den Versicherten wegen der Folgen des Arbeitsunfalles Leistungen erbracht hat und der Träger der Unfallversicherung wegen der Vorleistungspflicht der Krankenkasse nicht hat leisten müssen (sogenannte Einheit des Leistungsgrundes; s. u.a. BSGE 44, 22, 24; BSG SozR Nr. 7 zu § 1504 RVO; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9. Aufl. S. 964 u. 966 b).

    Ebenso werden, wie die Revisionsklägerin gleichfalls nicht übersieht, die Einheit des Leistungsgrundes und die Ersatzpflicht des Trägers der Unfallversicherung für das Krankengeld nicht begründet, wenn zu einer unfallunabhängigen Erkrankung, derentwegen Krankengeld gezahlt wird, eine unfallbedingte Erkrankung hinzutritt, die den Versicherten ebenfalls zum Bezug von Krankengeld berechtigen würde (BSGE 44, 22, 25).

  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 177/60
    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 105/79
    Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung der Klägerin durch Urteil vom 25. September 1979 zurückgewiesen und zur Begründung u.a. ausgeführt: Einigkeit bestehe zwischen den Beteiligten in rechtlicher Hinsicht insoweit, als eine zu einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit hinzutretende Arbeitsunfähigkeit nicht eine weitere Arbeitsunfähigkeit begründe, die etwa neben der bereits bestehenden selbständige rechtliche Folgen äußere (BSGE 17, 157; BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 80/76 = BSGE 44, 22).

    Der Senat hat, wie die Revisionsklägerin nicht verkennt, entschieden, dass der einheitliche Leistungsgrund und damit die Pflicht des Trägers der Unfallversicherung, Ersatz zu leisten, bestehen bleiben, wenn zu der Erkrankung, die Folge eines Arbeitsunfalles ist und derentwegen Krankengeld gezahlt wird, eine unfallunabhängige Erkrankung hinzutritt, die den Versicherten ebenfalls zum Bezug von Krankengeld berechtigen würde (s. BSGE 17, 157, 158; Brackmann a.a.O.. S. 966b).

  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 39/76
    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 105/79
    Obgleich dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. Dezember 1976 (2 RU 39/76 = BSGE 43, 68) ein anderer Sachverhalt zugrunde liege, sei das BSG in dieser Entscheidung doch der Ansicht, dass der Unfallversicherungsträger gemäß § 565 Abs. 2 Satz 1 RVO nicht nur Heilbehandlung zu gewähren hätte, sondern auch die während dieser Zeit zu gewährenden Geldleistungen zu erbringen habe.

    Dabei ist im vorliegenden Fall nicht, wie das LSG irrtümlich meint, entscheidend, ob der Unfallversicherungsträger, wenn er den Versicherten in berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung nimmt, auch die während dieser Zeit zu gewährenden Geldleistungen zu erbringen hat (s. BSGE 43, 68, 69; Brackmann a.a.O. S, 561 c und Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl. § 565 Anm. 5 Buchst c - jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 75/65

    Formmangel und guter Glaube

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 105/79
    Es würde dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen, wenn der Unfallversicherungsträger etwas zunächst leisten müßte, was er sogleich wieder zurückfordern könnte (vgl u.a. BGHZ 47, 266, 269/270; Weber in: Staudinger, Kommentar zum BGB, 11. Aufl. 1961, § 242 Anm D 520; Palandt/Heinrichs, 39. Aufl. 1980, § 242 Anm. 4 C c; BSG Urteil vom 12. Juli 1979 a.a.O.).
  • BSG, 25.10.1978 - 9 RV 60/77

    BVG § 20 S 1 - Anwendungsbereich

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 105/79
    Unberücksichtigt gelassen hätten auch die Berufungsrichter den Hinweis der Revisionsklägerin in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil des BSG vom 25. Oktober 1978 (9 RV 60/77 = SozR 3100 § 20 Nr. 1).
  • BSG, 12.07.1979 - 2 RU 15/79

    Ersatzanspruch der KK gegen Unfallversicherungsträger für Krankengeld,

    Auszug aus BSG, 26.03.1980 - 2 RU 105/79
    Gleiches hat zu gelten, wenn sich nachträglich ergibt, dass eine Gesundheitsstörung nicht Folge des Arbeitsunfalles ist (BSG Urteil vom 12. Juni 1979 - 2 RU 15/79).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - L 2 AL 8/16

    Persönliche Arbeitslosmeldung als Voraussetzung des Anspruchs auf

    Wenn zu einer unfallunabhängigen Krankheit, die Arbeitsunfähigkeit zur Folge habe, eine unfallabhängige Krankheit hinzutrete, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit begründe, so löse dieser Hinzutritt keine selbständigen rechtlichen Folgen wie einen Verletztengeldanspruch aus (BSG vom 26. März 1980 - 2 RU 105/79).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 43/88

    Keine ausschließende Wirkung nach § 111 SGB X bei Erstattungsansprüchen der

    Ein individueller Schaden hatte als einheitlicher Leistungsgrund in zwei verschiedenen, aber im wesentlichen gleichgeordneten Versicherungszweigen den jeweiligen Versicherungsfall eintreten lassen und zwei gleichrangige Rehabilitationsträger zu weitgehend gleichartigen Sozialleistungen verpflichtet (§§ 179 ff und 547 ff RVO; s BSG vom 26. März 1980 - 2 RU 105/79 - mwN in BdLBG RdSchr UV 5/80; HVGBG RdSchr VB 115/80; USK 8030).
  • BSG, 11.12.1980 - 2 RU 55/79

    Zuordnung des Übergangsgeldes als Leistung im Rahmen der Heilbehandlung

    Unterstützung (5 565 RVG) zur Heilbehandlungo Diese Geldleistungen fallen somit in den Bereich der medizinischen Rehabilitation (s Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 5° Aufl, 5 557 Anm 14), Sofern der Träger der Unfallversicherung die Heilbehandlung übernimmt (@ 565 Abs. 2 RVG), hat er dem Verletzten auch die während dieser Zeit zu gewährenden Geldleistungen zu erbringen (BSGE 45, 68, 69), wenn der Verletzte wegen einer unfallbedingten Erkrankung arbeitsunfähig ist (BSGE 17, 157; 44, 22; BSG Urteil vom 26. März 1980 - 2 RU 105/79 --)0 Das Ubergangsgeld ist eine Leistung im Rahmen der Heilbehandlung.
  • BSG, 12.07.1979 - 2 RU 15/79

    Ersatzanspruch der KK gegen Unfallversicherungsträger für Krankengeld,

    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1980-03-26 2 RU 105/79 Vergleiche.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 367/00
    Während etwa bei vorbestehender unfallunabhängiger Arbeitsunfähigkeit das Hinzutreten einer unfallbedingten Ursache Ansprüche auf Verletztengeld erst nach Wegfall der unfallfremden Arbeitsunfähigkeit begründet, ist bei bestehender unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit das nachträgliche Hinzutreten einer wesentlichen unfallfremden Ursache so lange unschädlich, wie die Folgen des Versicherungsfalls Arbeitsunfähigkeit bedingen (Bereiter - Hahn / Mehrtens, § 45 SGB VII Rdnr. 4; vgl. unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Erstattung zwischen den Trägern der Unfall- und Krankenversicherung BSG, Urt. v. 26. März 1980, Az.: 2 RU 105/79, HVBG RdSchr.
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